Montag, 07. Oktober 2024

Testament verfassen

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Testament


Keiner beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Deshalb fällt es vielen Leuten schwer, noch zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen. Jeder, der etwas an einen Erben abgeben möchte, sollte unbedingt ein Testament verfassen.

Es gibt wichtige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen.


Testament beim Notar


Ein notarielles Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Jeder Notar wird Ihren letzten Willen aufsetzen und bei sich verwahren. Für das notarielle Testament wird eine Gebühr erhoben. Jedoch kann der Erblasser dann auch sicher sein, dass sein Wunsch so umgesetzt wird. Sie sollten auf jeden Fall den Erben den Name und die Anschrift des gewählten Notars mitteilen. Im Falle eines plötzlichen Todes weiß sonst keiner der Erben, wo das Testament zu finden ist. Selbstverständlich können Sie trotzdem jederzeit Änderungen am Testament vornehmen.


Testament handschriftlich


Jede Person kann ein eigenhändig, handschriftliches Testament verfassen. Damit ein Testament gültig ist, sollte es auf jeden Fall handschriftlich verfasst werden. Wer sein handschriftliches Testament ändern oder durch ein anderes ersetzen will, ist besser beraten, das vorherige zu vernichten.

Das so genannte Eigenhändige Testament muss folgende Voraussetzungen erfüllen (Finanztipp 2008):

  • Es muss mit eigener Hand geschrieben sein (nicht mit der Schreibmaschine oder auf dem PC).
  • Es muss von Ihnen am Ende eigenhändig unterschrieben sein (deutlich lesbar, evtl. mit vollem Namen).
  • Es darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Außerdem sollte es (muss aber nicht) folgende Punkte enthalten:
  • Wahl des Friedhofs
  • Ihren vollständigen Namen und Ihren Geburtstag

Eventuelle kann das Testament unauffindbar sein. Um dem vorzubeugen, können Sie das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Rechtssicherheit haben Sie beim handschriftlichen Testament mit einer Beratung beim Anwalt. Sie können auch das handschriftliche Testament notariell beurkunden lassen. Der Notar oder der Anwalt sorgt für die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Als Erbe sollten Sie das Testament prüfen, bevor Sie ja dazu sagen. Ein Erbe kann auch Schulden beinhalten, die Sie als Erbe dann zahlen müssen, wenn Sie das Testament annehmen. Auch bei einem handschriftlichen Testamen haben Sie 6 Wochen Zeit um das Erbe auszuschlagen.

 

Bestattungshaus Fisch  |  67269 Grünstadt  |  Carl-Zeiss-Str. 10  |   Tel.: 06359-919500